AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB des IGH Sonnenhof

  1. Die Anmeldung
    Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung des Institutes für ganzheitliche Heilverfahren IGH (Lehrstätte) hat schriftlich, per Fax, per Post, Email oder online auf einem besonderen Anmeldeformular zu erfolgen, wodurch ein für beide Teile bindender Vertrag zustande kommt. Die Lehrstätte bestätigt die Anmeldung durch eine kurze Anmeldebestätigung nach Zahlungseingang der Seminargebühren. Da jede Veranstaltung nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern ermöglicht, werden eingegangene Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
     
  2. Die Seminargebühren
    Der/Die Teilnehmer/-in (TN) ist in jedem Fall Vertragspartner der Lehrstätte und hat die vereinbarte Teilnahmegebühr – unabhängig von evtl. Leistungen Dritter – an die Lehrstätte zu entrichten. Ob eine Anzahlung erforderlich ist, ist der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen; diese ist dann bei Anmeldung fällig. Auf jeden Fall ist die Seminargebühr – bzw. Kursgebühr, bzw. die Restzahlung bis 8 Tage vor Beginn der Maßnahme an die Lehrstätte zu entrichten. Ist bis zum 7.Tag vor Beginn kein Zahlungseingang gebucht, können wir dem TN keinen Seminarplatz garantieren und werden diesen ggfs. weitervergeben.
    Bei einer wiederholten Teilnahme eines bereits abgeschlossenen Seminars sind 50 % der Ausbildungsgebühren an die Lehrstätte zu entrichten. Alle Forderungen (Aufstellungen, Belege, Bestätigungen etc.) über externe Dritte müssen vom IGH-Sonnenhof in Rechnung gestellt werden.
     
  3. Rücktritt, Kündigung
    Bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann der/die TN ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgebend ist das Posteingangsdatum bei der Lehrstätte. Eine entrichtete Anzahlung verbleibt als Bearbeitungspauschale bei der Lehrstätte, kann aber mit den Kosten für spätere Seminare verrechnet werden. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn, so ist eine Stornogebühr von 50% der Seminargebühr zu zahlen. Danach oder bei Nichtantritt (ohne rechtzeitige Rücktrittserklärung) oder Abbruch der Seminarteilnahme aus persönlichen Gründen des/der TN ist die volle Gebühr zu entrichten. Es sei denn, dass der/die TN einen Ersatzteilnehmer stellt. Die Nichtinanspruchnahme von Seminarstunden berechtigt nicht zur Kürzung der Seminargebühr.
     
  4. Absage von Seminaren durch die Lehrstätte
    Ein Seminar kann – auch kurzfristig – wegen zu geringer TN-Zahl oder wegen Erkrankung der/des Kursleiters/in von Seiten der Lehrstätte abgesagt werden. Die TN werden unverzüglich benachrichtigt – dazu ist es dienlich, dass der / die TN in der Anmeldung Telefon-Nummern angibt, unter der die Absage erfolgen kann. Vom/Von der TN bereits entrichtete Zahlungen werden voll erstattet – ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Die Lehrstätte ist berechtigt, jederzeit Änderungen im Stundenplan, Ablaufplan, Seminarort oder in der Kursleiterbesetzung vorzunehmen.
     
  5. Höhere Gewalt
    Sofern die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, nicht zu vertretender behördlicher Anordnung oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden kann oder die Durchführung unzumutbar geworden ist, trägt jede Vertragspartei ihre bis dahin angefallenen Kosten selbst. Für Schäden oder Nachteile der / des Teilnehmenden haftet der Veranstalter nicht.  Ist der Veranstalter durch höhere Gewalt oder wegen anderer von ihn nicht zu vertretender Gründe genötigt, einen Veranstaltungsbereich zeitweise oder für längere Zeit zu räumen, oder die Veranstaltung zu verschieben, zu kürzen oder in andere Form durchzuführen, so begründet dies keine Rücktrittsrechte und ebenso keine sonstigen Ansprüche, insbesondere auch keine Schadensersatzansprüche der / des Teilnehmenden gegen den Veranstalter, es sei denn, dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar.
     
  6. Pflichten der Lehrstätte
    Die Lehrstätte verpflichtet sich, den angebotenen Kurs bzw. das angebotene Seminar nach bestem Können, Wissen und Gewissen durchzuführen. Werden organisatorische Änderungen notwendig, so wird die Lehrstätte auch dann größtmögliche Sorgfalt darauf verwenden, die Veranstaltung zum vorgesehenen Erfolg zu führen. Die Lehrstätte kann nicht vom TN zum Erfolg verpflichtet werden, da die Aufnahmebereitschaft des/der TN von seiner/ihrer eigenen Konstitution, Stimmung und Aufnahmebereitschaft abhängt.
     
  7. Pflichten des/der Teilnehmers/in
    Der/Die TN verpflichtet sich, am angemeldeten Seminar – einschl. Klausuren, Hausaufgaben und Prüfungen – teilzunehmen und unterrichtsbezogen aktiv mitzuarbeiten. Störungen des Unterrichts sind zu unterlassen. Das Rauchen in den Seminarräumen ist verboten.
    Der/Die TN ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und sonstigen Einrichtungsgegenstände und die Seminarräume pfleglich zu behandeln und nur im Sinne des Seminars zu verwenden bzw. anzuwenden. Den Anweisungen des Seminarleiters und/oder der Mitarbeiter des IGH ist Folge zu leisten. Verstößt ein/e TN vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine/ihre Pflichten, so kann er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Der/die TN haftet für alle entstandenen Schäden. Die Lehrstätte hat das Recht, TN, die nachweisbar das Seminarziel nicht erreichen werden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Vergütung von bereits gezahlten Beiträgen erfolgt nicht.
     
  8. Haftung
    Gegen alle unverschuldeten Unfälle während der Seminarzeit ist der/die TN im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung über die Lehrstätte versichert, es sei denn, der/die TN handelt grob fahrlässig. Unter diesen Umständen verfällt der Versicherungsschutz.
     
  9. Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen
    Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung zu den jeweiligen Kursen und Seminaren damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Kursen bzw. Seminaren angefertigten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmenden vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung nur zu eigenen Werbezwecken beziehungsweise Werbemaßnamen des Veranstalters durch Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen und Internet veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden. Mit schriftlicher Genehmigung der einzelnen Personen vor der Verwendung bzw. Veröffentlichung.
     
  10. Wirksamwerden der AGB`s
    Durch seine/ihre Anmeldung – dokumentiert durch seine/ihre Unterschrift – erklärt der/die TN mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sie werden damit zum Gegenstand des Vertrages zwischen dem/der TN und der Lehrstätte.

Stand 2020

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